Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter im Rahmen des Bildungspakets die Mitgliedsbeiträge für Ihr Kind bezahlt.
Dazu müssen Sie in jedem Quartal ein Formblatt einreichen, dass vom Turnverein ausgefüllt werden muss. Um Ihnen den gesamten Prozess zu erleichtern, können Sie das Formblatt hier anfordern.
Formblatt 4: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben anfordern:
Sie erhalten dann von uns damit das ausgefüllte Formblatt 4 per Post zugeschickt.
Informationen dazu finden Sie hier: Familien-Wegweiser Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben und auf der Webseite des Bildungsministeriums