Sehr geehrte Damen und Herren,

da die 7-Tage-Inzidenzwerte im Landkreis Mainz-Bingen unter dem Grenzwert von 100 lagen, wurden die Bestimmungen der Bundesnotbremse ausgesetzt.

 

Seit Sonntag, 09.05.2021, gelten die Bestimmungen der 20. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP.

 

Gemäß der aktuellen 19. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind die Binger Sportstätten (Sporthallen, inklusive Nebenräume) weiterhin bis mindestens 23.05.2021 für den Vereinssport gesperrt.

Ebenso sind die Nutzungen der Schulräumlichkeiten in den Binger Grundschulen im Rahmen des Vereinsangebotes mit inbegriffen.

 

Gemäß § 10 der 20.CoBeLVO gelten für den Sport folgende Regelungen:

 

„(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend von Satz 1 ist zulässig

  1. die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten sowie gedeckten Sportanlagen, wenn die Ausübung einzelnoder in einer Gruppe, der der Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 2 Abs. 1 erlaubt ist, erfolgt oder
  1. kontaktloses Training im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen, wenn das Training angeleitet wird und in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahrezuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers erfolgt.“

 

Die Nutzungen der Anlagen sind  unter strikter Einhaltung der aktuell gültigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gestattet.

Die Landesbestimmungen bezüglich des Abstandsgebots sowie der Hygiene sind einzuhalten. Gemäß § 10 Absatz 2 Nr. 2 gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.

Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet.

Bitte beachten Sie Ihre Trainingseinheiten mit der vorgegebenen begrenzten Teilnehmerzahl durchzuführen und diese nicht zu überschreiten.

Besondere Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von gemeinsam genutzten Sport- und Trainingsgeräten, sind zu beachten und einzuhalten.

Die Eigenverantwortung bei Durchführung von Trainingseinheiten obliegt dem Verein.

 

Wir bitten alle Trainer*innen über die Umstände in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand

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